Geschäftsbedingungen für Kurse
Geschätzter Kursteilnehmer, nachfolgend finden Sie unsere Geschäftsbedingungen für alle Kurse welche die GDAS AG durchführt.
Wir bitten Sie diese Geschäftsbedingungen aufmerksam durchzulesen.
Mit „Kursteilnehmer“ sind sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint, welche einen Kurs bei der GDAS gebucht haben.
Sämtliche Korrespondenz wird über die vom Kursteilnehmer bei der Kursanmeldung angegebene Emailadresse geführt. Es werden keine Kurs An- oder Abmeldungen über den Postweg versandt. Erhält der Kursteilnehmer auf Grund einer bei der Anmeldung falsch oder nicht angegebenen Emailadresse keine Anmeldebestätigung, Kursabsage oder weitere Korrespondenz, so ist der Kursteilnehmer dafür zuständig Informationen zum Kurs und dessen Durchführung selber frühzeitig über info@gdas.swiss einzuholen.
Nachdem der Kursteilnehmer sich online für einen Kurs angemeldet hat, erhält dieser von uns eine elektronische Anmeldebestätigung. Die Anmeldung verpflichtet den Kursteilnehmer zur Zahlung des Kursgeldes. Die Bezahlung ist per Einzahlungsschein (Rechnung) im Voraus vor Kursbeginn zu bezahlen. Im Kursgeld ist Ihre Teilnahme einschliesslich aller Arbeitsunterlagen sowie Essen und Getränke enthalten
Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Bei Unterbestand einer Klasse wird der Kurstermin in der Regel mit einem späteren Kurstermin zusammengelegt und der Kursteilnehmer per Email informiert.
Kann der Kursteilnehmer an diesem späteren Kurstermin nicht teilnehmen, erhält der Kursteilnehmer das Kursgeld zurückerstattet, sofern er sich rechtzeitig abmeldet.
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Klassen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen.
Fällt ein Kursleiter zum Beispiel wegen Krankheit aus, kann die Kursleitung einen Kursleiterwechsel vornehmen oder ein Ersatzdatum festlegen. Kann das Verschiebedatum vom Kursteilnehmer nicht besucht werden, erhält dieser das Kursgeld zurückerstattet.
Bei Abmeldungen bis 8 Werktage vor Kursstart können wir Ihnen die gesamte Kursgeldzahlung erlassen bzw. rückerstatten.
Erfolgt die Abmeldung weniger als 4 Werktage vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld zu zahlen.
Verpasste Lektionen können nach Absprache mit dem Kursleiter nachgeholt werden, sofern in einem späteren Kurs kurz vor Kursbeginn noch freie Plätze vorhanden sind. Der Kursteilnehmer kann aber daraus keinen Anspruch herleiten verpasste Lektionen nachholen zu können. Grundsätzlich sind Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von verpassten Lektionen nicht möglich.
Jeder Kursteilnehmer ein Zertifikat mit dem Kursbeschrieb. Bei Halbtageskursen stellen wir dem Kursteilnehmer auf Wunsch gerne eine Kursbestätigung aus oder tragen den Kursbesuch im Bildungspass des Schweizerischen Verbandes für Weiterbildung (SVEB) ein.
Bedingung in beiden Fällen ist allerdings, dass der Kurs nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Die GDAS AG bemüht sich Ihre Kurse basierend auf dem jeweils neuesten technischen und didaktischen Stand anzubieten.
Aus diesem Grund können Abweichungen beim Kursinhalt im Zeitraum von der Ausschreibung oder Anmeldung bis zur eigentlichen Durchführung eintreten.
Die GDAS AG übernimmt keine Haftung für Schäden an Soft- oder Hardware, welche der Kursteilnehmer während oder nach dem Kurs bei seinen eigenen oder fremden elektronischen Geräten verursacht.
Die GDAS AG übernimmt keine Haftung für anfallende Spesen des Kursteilnehmers bei einer allenfalls kurzfristigen Absage oder Verschiebung des Kurses.
Für alle Rechtsbeziehungen mit der GDAS AG ist Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist der Sitz der GDAS AG in Baar.